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Verfasst von: Karl1111 am 13.11.2008 07:22
 


THEMA:  Einnahmen als DJ
ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin als selbständiger DJ für diverse Veranstaltungen zu buchen. Ich bin auch vorsteuerabzugsberechtigt. Sind meine Einkünfte aus den Auftritten mit 10% USt (Künstler?)in Rechnung zu stellen oder mit 20%? Ich betreibe dieses Gewerbe erst kurze Zeit und verwende meine privaten CDs und Geräte, wofür ich keine Rechnungen mehr habe. Kann ich die CDs und Geräte mit dem Zeitwert bewerten und als Werbungskosten geltend machen bzw. veranlagen? Muss ich dazu einen Eigenbeleg schreiben? Ich nehme an, dass die Bewertung netto erfolgt und keine USt beinhaltet? Es wäre nett, wenn Sie mir auf meine Fragen antworten.
Verfasst von: Mixduradaxl am 13.11.2008 07:22
 


THEMA:  Re: Einnahmen als DJ
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