Verfasst von:
Axel am
13.11.2008 22:07
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THEMA: Jungunternehmer...was nun? |
Hallo,
ich hätte eine grundlegende Frage und zwar:
Ich habe am 20.10.08 nebenberuflich ein Gewerbe als Einzelunternhemen angemeldet (EDV e.U.)
Ich habe meinen Fragebogen Verf24 beim Finanzamt abgegeben, habe eine UID Nummer beantragt inkl. verzicht auf Kleinunternehmerregelung, meine Daten für Finanzonline erhalten usw. Ebenfalls die Meldung an die Krankenkasse usw gemacht.
Nun habe ich natürlich auch schon einige Ausgaben und Einnahmen gemacht. Nun die Frage. Habe ich nun mit 15.Nov schon irgendwelche Verpflichtungen dem Finanzamt gegenüber (UVA Anmeldung U30? ZM U13?)
Vielen Dank für die Antworten |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.11.2008 22:07
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THEMA: Re: Jungunternehmer...was nun? |
Ich nehme an, dass Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und keine doppelte Buchhaltung machen werden:d.h.Sie müssen zum ersten Mal 6 Wochen nach Ende des Monats USt zahlen,in welchem Sie die ersten Einnahmen hatten.
www.steuerberatung-weiss.at
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01 533 16 37
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Verfasst von:
student(in) am
13.11.2008 22:07
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THEMA: Re: Jungunternehmer...was nun? |
Sie brauchen erst am 15. Februar 2009 die Umsatzsteuer für den Zeitraum 10 - 12 / 2008 berechnen und einzahlen !!
Solange der Umsatz im vorangegangenen Jahr unter EUR 22.000 liegt, kann die Umsatzsteuer vierteljährlich bezahlt werden.
Sie können freiwillig am 15.12.2008 die Umsatzsteuer für 10 / 2008 einzahlen, müssen dann aber monatlich Umsatzsteuervorauszahlungen leisten !!
Wünsche viel Erfolg
s.
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