Verfasst von:
Lejla am
16.11.2008 12:36
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THEMA: Wohnkredit |
Hallo!
Wir möchten noch in November die gefundene Wohnung kaufen und werden somit einen Wohnkredit aufnehmen.
Bei Abschluss eines Wohnkreditvertrages entstehen einige Kosten, wie staatl. Kreditgebühr und Grunderwerbssteuer.
Sind diese dann bei Finanzamt absetztbar?
Und wie schaut es aus mit Maklergebühren?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob Studiengebühren absetzbar sind und ob ich für Prämien nachträglich Steuern zahlen muss,
Vielen lieben Dank im Voraus!
MFG |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
16.11.2008 12:36
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THEMA: Re: Wohnkredit |
Wenn Sie als Errichter der Wohnung gelten, dann können Sie sämtliche mit dem Erwerb zusammenhängenden Kosten als Sonderausgaben absetzen.Diese sind allerdings limitiert.
Studiengebühren sind prinzipiell abzugsfähig.
Um welche Prämien handelt es sich?
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