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Verfasst von: Dawei am 18.11.2008 16:52
 


THEMA:  Bitte rasch um Rat!
Hallo, ich bin Werbegrafikerin und derzeit noch in Karenz. Ich bekomme noch Kindergeld bis Mitte Februar 2009, dann ist meine Karenz zu Ende. Ich habe vor mich als Freelancerin für Werbeagenturen selbstständig zu machen - allerdings erst mit Herbst 2009, wenn mein Sohn 3 Jahre ist und in den Kindergarten geht, da ich sonst nur wenig Betreuungsmöglichkeit für ihn habe und das somit vorher ein Problem mit der Selbstständigkeit wäre. Deshalb habe ich vor, mich ab Februar mit Ende des KBG arbeitslos zu melden um das halbe Jahr zu finanziell zu überbrücken. Jetzt hat ein Werbeagentur bei mir angefragt und möchte, dass ich ab nächster Woche bei Ihnen eine stundenweise Urlaubsvertretung auf Honorarnotenbasis im Zeitraum von 2 Wochen mache (eine gute Chance für meine spätere Selbstständigkeit dort Fuss zu fassen). Ich würde wahrscheinlich ca. EUR 500,- bis EUR 1000,- verdienen, habe allerdings heuer diesen jährlichen steuerfreien Betrag von EUR 730,- bereits ausgeschöpft. Kann ich diese Honorarnoten ohne schlechtes Gewissen stellen oder gibt es hier steuerliche Probleme? Auf was muss ich achten? Ich möchte die Gewerbeberechtigung jetzt noch nicht lösen, da ich dann den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren würde und auf das Geld aber angewiesen bin. Ich bitte um raschen Rat! Dankeschön!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 18.11.2008 16:52
 


THEMA:  Re: Bitte rasch um Rat!
Die 730,--gelten,wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Sie haben aber 2008 nur KBG bezogen.Daher dürfen Sie 2008 insgesamt noch 6.400,-- verdienen ohne Sozialversicherung und Steuer zahlen zu müssen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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