Ich habe als Einzelunternehmer zwei Freelancer bei einem Auslandsprojekt in Frankreich unter Vertrag. Beide sind wiederum Einzelunternehmer in Oesterreich angemeldet. Die beiden sammeln Essensrechnungen, die sie dann an mich weiterverrechnen und ich verrechne diese Aufwaende wiederum an den Endauftraggeber weiter. Muessen/sollen die beiden auf diese Essensrechnungen Steuer aufschlagen oder die Bruttosummen ohne Ust. an mich verrechnen? Ich selbst stelle dem Auftraggeber dann auch keine USt. in Rechnung, oder? Bitte um Info, Danke, CD.
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