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Verfasst von: Michael S. am 20.11.2008 22:00
 


THEMA:  Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung - Lieferung n. Deuschland
Hallo! Habe vor wenigen Wochen ein Einzelunternehmen angemeldet und mache zumindest heuer von der Kleinunternehmerregelung (Umsatz < 30k) gebraucht. Ich verkaufe "eigentlich" ausschließlich an Endkunden (90% österreichische, 10% deutsche). Hier sollte es ja keine Unterschiede geben. -> Rechnung ohne Angabe der Mehrwertsteuer, Hinweis auf Kleinunternehmerregelung. Nun muss ich aber ausnahmsweise (wirklich ein Einzelfall) eine Rechnung an ein Unternehmen in Deutschland stellen. Steuernummer habe ich beantragt, wird aber laut Finanzamt "derzeit aus verwaltungsökonomischen Gründen" nicht vergeben. UID (ist ja etwas anderes, soweit ich weiß) habe noch nicht beantragt. 1) Kann ich ohne Steuernummer und ohne UID eine Rechnung an ein deutsches Unternehmen ausstellen? 2) Wenn ja, was ist bei der Rechnungslegung zu beachten? 3) Wenn nein, was brauche ich, um die Rechnung ausstellen zu können? 4) Was wäre zu beachten, wenn das Unternehmen (an das ich verkaufe) aus der Schweiz kommt? Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte... Grüße, Michael S.
Verfasst von: Michael S. am 20.11.2008 22:00
 


THEMA:  Re: Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung - Lieferung n. Deuschland
habe beim durchstöbern des forums rausgefunden, dass es sich nicht um eine "innergemeinschaftliche lieferung" handelt, da nur rechte verkauft/abgetreten werden. was dies aber in meinem fall bedeutet, konnte ich noch nicht herausfinden :-)
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