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Verfasst von: Max Plötzeneder am 26.11.2008 15:32
 


THEMA:  Gewinnbeteiligung
Hallo, da dieses Jahr für mich als Einzelunternehmer sehr gut gelaufen ist, bleibt eine Menge Gewinn übrig. Folge dessen ist meine Einkommensteuerbelastung für dieses Jahr sehr hoch. Kann man als Einzelunternehmen eine Gewinnbeteiligung ausschütten? z.B. Kann ich meine Frau am Gewinn beteiligen um meine EkSt. zu senken? mfg Max
Verfasst von: Gratistipp am 26.11.2008 15:32
 


THEMA:  Re: Gewinnbeteiligung
Gehe zu einem Steuerberater !! Du kannst die Ausgabe absetzen, und er hat gute Tipps für dich,-))
Verfasst von: WT/StB am 26.11.2008 15:32
 


THEMA:  Re: Gewinnbeteiligung
Lieber Max, Sie haben völlig recht. Stellen sie ihre kompelexen steuerlichen Fragen in diesem Forum, dafür ist es schließlich da. Ich für meinen Teil werden Ihnen jedoch auf Ihre Frage keine Antwort geben. Wieso sollte ich meine Dienstleistung kostenlos zur Verfügung stellen? Schließlich muss ich davon leben. Und da für Sie dieses Jahr gut gelaufen ist, haben Sie auch nicht besonders viel kostenlos für Ihre Kunden erledigt. Aber genau das erwarten Sie hier. Seltsame Einstellung. PS: Denn Sinn dieses Forums haben Sie offenbar nicht erfasst.
Verfasst von: Mixduradaxl am 26.11.2008 15:32
 


THEMA:  Re: Gewinnbeteiligung
Lieber Max! Die Beantwortung Ihrer umfangreichen Fragestellungen sprengt diesen Rahmen. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0676-9044574 einen Termin.
Verfasst von: AST am 26.11.2008 15:32
 


THEMA:  Re: Gewinnbeteiligung
Hallo lieber Max! Sie als Einzelunternehmer können leider keine Ausschüttung an ihre Frau machen um damit Steuern zu sparen. Wenn Sie allerdings ihre Frau am Unternehmen beteiligen, wird der Gewinn laut Gesellschaftsvertrag aufgeteilt und bei jedem separat der ESt unterworfen. Wenn sie ihre Frau in ein Anstellungsverhältnis übernehmen, können sie natürlich den Bruttolohn samt Nebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Der Anstellungsvertrag muss allerdings einem Fremdvergleich standhalten. Als Bilanzierer gibt es die Steuersparmöglichkeit der nicht entnommenen Gewinne. Sind sie Einnahmen- Ausgabenrechner gibt es einen Freibetrag für investierte Gewinne. Das sind nur ein paar Infos die mir gerade dazu eingefallen sind.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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