Hallo!
die IZP gibt es zwar schon länger nicht mehr, allerdings habe ich dazu ein aktuelles "Problem":
Im Jahr 2004 hat unser Unternehmen eine IZP für ein von uns erbautes Flugdach beantragt und auch bekommen. Nach Gutschrift der IZP mussten jedoch aufgrund eines lärmtechnischen Gutachtens die Seitenwände des Flugdaches mit Wandpaneelen verkleidet werden (diese sind im Notfall abnehmbar). Nun sagt das Finanzamt bei der Betriebsprüfung, dass es sich nicht mehr um ein Flugdach handelt, sondern um ein Gebäude, da es räumlich umfriedet ist und somit Gebäudecharakter hat. Aufgrunddessen wäre nun die IZP zurückzuzahlen, da Gebäude ja nicht begünstigt sind. Nun die Frage: Gibt es vielleicht eine Gerichts- bzw. VwGH-Entscheidung bezüglich eines ähnlichen Falles oder wie könnte man den Steuerprüfer davon überzeugen, dass es sich NICHT um ein Gebäude handelt. Zur Info: Zwischen Seitenwand und Dach sind 1,5 Meter offen, dh es ist nicht völlig gegen Einflüsse von außen geschützt. Das ist unser bisher Einziger Rettungshaken.
Vielleicht hat jemand von Ihnen eine Idee bzw. einen Literaturverweis, wo ein ähnlicher Fall behandelt wird.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias
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