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Verfasst von: W. Dorfmann am 08.12.2008 19:03
 


THEMA:  Totenmahl steuerlich absetzbar
Lt. UFS Wien vom Nov. 2007 sollten die Kosten für ein Totenmahl im Rahmen eines einfachen Begräbnisses abzugsfähig sein. Mein Finanzamt ist anderer Meinung und bezieht sich auf RZ 890 Lohnsteuerrichtlinien. Soll ich nochmals in Berufung gehen? Muß ICH den Nachweis dieses Entscheides bringen?? Bitte um Hilfe. W. Dorfmann
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 08.12.2008 19:03
 


THEMA:  Re: Totenmahl steuerlich absetzbar
Das kommt auf die Kosten des Mahls an und was vom Nachlass übrig ist. Bei einer Berufung sollten Sie jedenfalls alle geeigneten Nachweise anführen, um einen Erfolg zu ermöglichen.
Verfasst von: jeannie am 08.12.2008 19:03
 


THEMA:  Re: Totenmahl steuerlich absetzbar
Kosten des Begräbnisses (und nun erweitert auf das einfache Totenmahl) sind grundsätzlich aus dem Nachlass zu bezahlen, sind also immer erst dann steuerlich absetzbar, wenn kein oder zu wenig Erbe vorhanden ist und somit aus dem Einkommen bezahlt wird.
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