Hallo.
Folgende Situation: Bis inkl. März war ich in einem Angestellten-DV beschäftigt. Eigentlich als Übergangslösung zu einem neuen Angestellten-DV habe ich im April ein Gewerbe angemeldet und die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung in Anspruch genommen (war als Student noch mitversichert). Seit Juni arbeite ich nun jedoch auf Basis eines freien DV (mehr als geringfügig). Einkünfte aus Werkverträgen gibt es immer noch ab und zu.
Da nun beide derzeitigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind, stellen sich mir folgende Fragen:
1. Fließen auch die Einkünfte aus dem freien DV in die GuV-Rechnung ein, die ich ja aufgrund der Gewerbeanmeldung machen muss?
2. Wenn JA, wie verhält es sich dann mit der Befreiung von der Pflichtversicherung? Könnte die Gewinngrenze nur halten, wenn die EK aus dem freien DV nicht berücksichtigt werden.
3. Gibt es eine Möglichkeit der Unterscheidung in der Einkommensteuererklärung?
Vielen Dank!!!
Peter
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