Hallo,
ich habe eine Frage zur digitalen Buchhaltung. Auf mehreren Websites, die ich zu dem Thema gefunden habe, stand sinngemäß, dass man seine Buchhaltung auch papierlos führen kann und dass es beispielsweise einem Steuerprüfer vollkommen egal ist, ob er alle Daten als Papier vor sich hat oder ob er sich alles am Rechner ansieht, Hauptsache er hat Zugriff.
Zum Hintergrund: ich bin Kleinunternehmer und führe mein Kassenbuch in Form einer Exceltabelle, in der zusätzlich auch alle Kontobewegungen erfasst sind, meine kompletten Finanzen sind also monatlich darin aufgeführt.
Um meine Jahresabrechnung machen zu lassen, würde ich meinem Steuerberater gerne diese Tabelle und sämtliche Belege(Rechnungen, Kontoauszüge usw.) als eingescannte Bilddateien geben, also nur einen Datenstick, auf dem alles drauf ist.
Denn die meisten meiner Rechnungen bekomme ich sowieso nur noch als Datei zugeschickt. Der Papieranteil nimmt immer mehr ab.
Meine Steuerberater meint nun aber, dass ihm das nichts nützt, weil er die Dokumente ausdrucken muss, um sie dann wieder in seine EDV einzugeben, auf dem Papier als gebucht abzuhaken und im Ordner abzuheften. Außerdem müsste er die Daten auf dem einen Rechner ansehen…zu einem anderen Rechner gehen und sie dann dort eingeben…der Punkt ist mit zu hoch…selbst ein sehr alter Rechner mit Windows 95 verkraftet Excel, Acrobat Reader und ein EDV-Programm gleichzeitig, man braucht nur einen davon!
Das alles macht für mich als Informatiker wenig bis garkeinen Sinn. Warum soll man digitale Dokumente ausdrucken, um sie dann wieder in eine Datenbank einzugeben?!? Es ist doch viel sinnvoller(und effektiver) ein Dokument z.Bsp. im Dateinamen als „gebucht“ zu markieren, wenn es bearbeitet wurde…oder im Fall der Exceltabelle die entsprechende Zeilen zu kennzeichnen und speichern.
Man müsste auch viel weniger schreiben, da man lange Namen oder z.Bsp. Rechnungsnummer einfach kopiert und anderen Programm einfügt(das beugt auch Fehlern beim Abtippen vor).
Am Ende könnte mein Steuerberater mir die Gebuchten Dateien auch als Datei zurück geben…und keinen Stapel gedruckter Dateikopien + Jahresabrechnung.
Die Platzersparnis und die viel schnellere und komplexere Suchfunktion am Rechner(im Gegensatz zum Aktenschrank) kämen auch noch hinzu.
Gibt es eine Regelung, die für die Buchhaltung zwingend „Papier“ vorschreibt?
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