Im Vorjahr wurde irrtümlich bei einer Sanierung eines Gebäudes (fertig im Nov.)für diese Erhöhung (aufgeteilt auf die Restnutzungsdauer) nicht die Halbjahres-AfA sondern die Ganzjahres-Afa berechntet. Es wurde ein Verlust erzielt. Wie löst man das? Heuer eine Zuschreibung und die normale AfA? Oder wie?
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
03.12.2008 07:05