Verfasst von:
S. am
01.12.2008 20:43
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THEMA: Geringfügigkeit, Bundesdienst, Gemeinderat |
S.g. Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit in Karenz (bis Mitte 2009), jetzt strebe ich eine geringfügige Beschäftigung bei meinem derzeitigen AG (Bund) an. Ich habe zusätzlich zu meinem Gehalt (lt. Tabelle) eine Zusatzvereinbarung über eine Zuzahlung sowie eine Funktionszulage. Nebenbei bin ich jedoch als GR, mit einer monatl. Aufwandsentschädigung von 237,73 tätig. Jetzt kenne ich mich natürlich zu wenig aus und es gibt einige Fragen:
Wie errechnet sich für mich die Geringfügigkeitsgrenze. Welcher Betrag wird zur Berechnung herangezogen? In wieweit wird die Entschädigung als Gemeinderat in die Berechnung miteinbezogen oder greift das erst bei der Zuverdienstgrenze? Was muss ich beachten?
Besten Dank
MfG
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