Verfasst von:
Chris1170 am
11.12.2008 12:18
|
|
THEMA: Kinderbeihilfe |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, ob das zurecht sein kann.
Meine Tochter, über 18 Jahre, war bisher arbeitsuchen gemeldet ohne Einkommen. Das AMS schickte sie in den M.I.T und F.I.T (MIT = Mädchen in der Technik).
Den FIT hatte sie zuletzt, wo sie unterstützend Hilfe bekam bei Berwerbungen usw.
Nach 6 Wochen bekam sie zum Glück eine Lehrstelle.
Nun, das Finanzamt fordert von mir nun die Kinderbeihilfe zurück, für den letzten "Kurs" F.I.T., zuerst mal mit der Begründung, sie hat Geld bekommen von AMS (18,50 pro Tag für 6 Wochen) , dann wiederum sagte das Finanzamt, sie habe den "Kurs" nicht beendet (weil sie ja eine Lehrstelle begann)
Ich kenne mich nicht aus, was jetzt wirklich der Grund sein kann.
Soll ich da Einspruch machen? Ist dies korrekt, was das Finanzamt da machte?
Besten Dank
Chris |
|
|
Verfasst von:
Chris1170 am
11.12.2008 12:18
|
|
|
Verfasst von:
jeannie am
11.12.2008 12:18
|
|
THEMA: Re: Kinderbeihilfe |
FBH wird auch nach dem 18. Geburtstag gezahlt, mit dem "Zuverdienst" ist ihre Tochter unter der Zuverdienstgrenze geblieben.
Nach einer Schule/Lehre/Ausbildung/Abbruch/nicht bestandener Prüfung wird die FBH eingestellt (aber nicht zurückgefordert).
Bei bestandener Prüfung wird die FBH noch 3 Monate weitergezahlt - ohne Rücksicht auf das Einkommen.
Die Rückzahlung verstehe ich nicht. Möglicherweise gibt es Regelungen, die grundsätzlich AMS und FBH ausschließen.
Erheben Sie Einspruch und stellen Sie einen neuen Antrag für die Zeit der Ausbildung/Lehre!
lg jeannie
|
|
|
|