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Verfasst von: PD am 04.12.2008 21:16
 


THEMA:  Sozialversicherungspflicht bei Zweiteinkommen
Ich war im Jahr 2007 Teilzeibeschäftigt im Umfang von 20 Std. Zusätzlich habe ich als freier Dienstnehmer eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt. Die Einküfte draus beliefen sich im Jahr 2007 auf EUR 3.840,-. Die Wr. GKK hat mir jetzt eine Nachzahlung vorgeschrieben, warum? Ich dachte man darf bis EUR 4.000,- sozialversicherungfrei dazu verdienen? Vielen Dank für Ihre Info schon vorab. MfG P.D.
Verfasst von: Jutta Rapp am 04.12.2008 21:16
 


THEMA:  Re: Sozialversicherungspflicht bei Zweiteinkommen
Wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis haben und zusätzlich eine geringfügige Nebenbeschäftigung, schreibt die Gebietskrankenkasse Beiträge bis zur Höchstbeitragsgrundlage vor.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.12.2008 21:16
 


THEMA:  Re: Sozialversicherungspflicht bei Zweiteinkommen
Die 4.200,--"sozialversicherungsfrei" beziehen sich nur auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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