Verfasst von:
PD am
04.12.2008 21:16
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THEMA: Sozialversicherungspflicht bei Zweiteinkommen |
Ich war im Jahr 2007 Teilzeibeschäftigt im Umfang von 20 Std. Zusätzlich habe ich als freier Dienstnehmer eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt. Die Einküfte draus beliefen sich im Jahr 2007 auf EUR 3.840,-.
Die Wr. GKK hat mir jetzt eine Nachzahlung vorgeschrieben, warum? Ich dachte man darf bis EUR 4.000,- sozialversicherungfrei dazu verdienen?
Vielen Dank für Ihre Info schon vorab.
MfG
P.D. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
04.12.2008 21:16
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
04.12.2008 21:16
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