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Verfasst von: Metro am 11.12.2008 21:32
 


THEMA:  SVA Nachbelastung
Guten Tag, Ich hab heuer Gewerbe angemeldet und SVA Vorschreibung wurde die ganze Zeit von Mindestbeitragsgrundlage also ca. 558€ monatlich berrechnet so dass ich im Quartal ca 425€ bezahlt habe. Mein Gewinn für 2008 beläuft sich aber auf ca 10000€. Bekomme ich von SVA noch eine Nachbelastung oder bin ich als Jungunternehmer in ersten 3 Jahren davon befreit, egal wieviel Gewinn ich erziele ?? Danke im Voraus MfG
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.12.2008 21:32
 


THEMA:  Re: SVA Nachbelastung
Die Krankenversicherung wird nicht nachbemessen, die Pensionsversicherung schon. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Verfasst von: Bibu am 11.12.2008 21:32
 


THEMA:  Re: SVA Nachbelastung
Der Steuerbescheid für 2008 kann noch nicht erstellt sein. Es handelt sich wahrscheinlich um den Steuerbescheid 2007 und für dieses Jahr - 2007 - erfolgt dann eben die Nachbelastung.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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