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Verfasst von: susi000 am 06.12.2008 08:13
 


THEMA:  gehalt
also wenn jemand einen ausbildungsvertrag hat, mit 700 euro brutto 14x im jahr für 4 jahre und neben diesem in einer anderen firma noch geringfügig angemeldet ist für 300 euro brutto im monat, braucht man noch keine lohnsteuer zahlen, oder? die kinderbeihilfe wurde bereits gestoppt! danke für die hilfe! lg
Verfasst von: jeannie am 06.12.2008 08:13
 


THEMA:  Re: gehalt
Wenn beide Löhne schon seit 1.1. bezogen wurden, wird etwas Lohnsteuer anfallen. Außer es gibt Werbungskosten, Pendlerpauschale, Kirchensteuer, ... In diesem Fall ist die Nebenbeschäftigung voll SV-pflichtig. Die SV zählt beide Löhne zusammen, die Nachzahlung für die geringfügige Nebenbeschäftigung wird im Folgejahr in einem Betrag vorgeschrieben (SV senkt auch die Lohnsteuer). lg jeannie
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