Der Unterhaltsabsetzbetrag ersetzt die individuelle Absetzbarkeit der Unterhaltszahlungen, egal in welcher Höhe. Hier haben Sie keine Chance.
Wenn Sie nachweislich zusätzlich zur Unterhaltszahlung die Kosten der Auswärtigen Ausbildung (Schule, Beruf) finanzieren (ob 50 % oder 100% ist anzugeben), können Sie über diesen Punkt Steuern sparen.
Oder Krankenkosten (Brille, Zahnspangen, Krankenhausaufenthalt, ...) - soweit Sie zusammen mit eigenen Krankenkosten über den Selbstbehalt kommen.
Ansparen (Bausparvertrag, ...) auf den Namen des Kindes: sind Erträge (=Zinsen) über dem Kinderabsetzbetrag, wird die Kapitalertragsteuer rückvergütet (eigener Antrag) - auf den Namen des Kindes.
All das erfordert eine gute Zusammenarbeit mit der Kindesmutter.
lg jeannie |
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