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Verfasst von: palladio am 06.12.2008 08:08
 


THEMA:  Absetzbarkeit unterhaltszahlungen
Hallo, folgende frage: ich bezahle freiwillig deutlich mehr Unterhalt für mein uneheliches Kind welches bei seiner Mutter lebt. wie kann ich mir von dem geld möglichst viel bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen? danke für die Hilfe.
Verfasst von: jeannie am 06.12.2008 08:08
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit unterhaltszahlungen
Der Unterhaltsabsetzbetrag ersetzt die individuelle Absetzbarkeit der Unterhaltszahlungen, egal in welcher Höhe. Hier haben Sie keine Chance. Wenn Sie nachweislich zusätzlich zur Unterhaltszahlung die Kosten der Auswärtigen Ausbildung (Schule, Beruf) finanzieren (ob 50 % oder 100% ist anzugeben), können Sie über diesen Punkt Steuern sparen. Oder Krankenkosten (Brille, Zahnspangen, Krankenhausaufenthalt, ...) - soweit Sie zusammen mit eigenen Krankenkosten über den Selbstbehalt kommen. Ansparen (Bausparvertrag, ...) auf den Namen des Kindes: sind Erträge (=Zinsen) über dem Kinderabsetzbetrag, wird die Kapitalertragsteuer rückvergütet (eigener Antrag) - auf den Namen des Kindes. All das erfordert eine gute Zusammenarbeit mit der Kindesmutter. lg jeannie
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