Verfasst von:
Peter Harrich am
08.12.2008 16:33
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THEMA: Freibetrag für investierte Gewinne |
Ab 2007 können nun ja auch Einahmen-Ausgaben-Rechner den Freibetrag für investierte Gewinne in der Höhe von 10% des Gewinnes in Anspruch nehmen, wenn im gleichen Kalenderjahr "begünstigtes Anlagevermögen" angeschafft wird.
Meine Frage: Bei Einahmen-Ausgaben-Rechnern ergibt sich der entgültige Gewinn erst mit dem Einkommensteuerbescheid. Wie kann daher im Veranlagungsjahr dieser 10%-Freibetrag in Anspruch genommen werden wenn der Gewinn noch nicht feststeht? Gilt hier eine vorläufige Gewinnermittlung als Bemessungsgrundlage?
Vielen Dank für die Antwort!
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Verfasst von:
andreasdf am
08.12.2008 16:33
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THEMA: Vorschlag |
Ich würd einfach die Anschaffungskosten für das begünstigte Anlagevermögen im Formular E1a eintragen.
Ich nehm an, dass der Finanzamtscomputer dann lediglich 10% des Gewinnes als Freibetrag zulassen wird.
Wenn man jetzt einen Gewinn von 100.000 hat, aber 20.000 begünstigtes AV angeschafft hat, würd ich trotzdem die 20.000 eintragen.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.12.2008 16:33
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THEMA: Re: Freibetrag für investierte Gewinne |
Wir erstellen für unsere Klienten Anfang Dezember eine vorläufige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.Davon können wir den voraussichtlichen Gewinn 2008 ableiten und man kann dann noch bis Jahresende in Höhe von 10% investieren.
www.steuerberatung-weiss.at
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