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Verfasst von: Peter Harrich am 08.12.2008 16:33
 


THEMA:  Freibetrag für investierte Gewinne
Ab 2007 können nun ja auch Einahmen-Ausgaben-Rechner den Freibetrag für investierte Gewinne in der Höhe von 10% des Gewinnes in Anspruch nehmen, wenn im gleichen Kalenderjahr "begünstigtes Anlagevermögen" angeschafft wird. Meine Frage: Bei Einahmen-Ausgaben-Rechnern ergibt sich der entgültige Gewinn erst mit dem Einkommensteuerbescheid. Wie kann daher im Veranlagungsjahr dieser 10%-Freibetrag in Anspruch genommen werden wenn der Gewinn noch nicht feststeht? Gilt hier eine vorläufige Gewinnermittlung als Bemessungsgrundlage? Vielen Dank für die Antwort!
Verfasst von: andreasdf am 08.12.2008 16:33
 


THEMA:  Vorschlag
Ich würd einfach die Anschaffungskosten für das begünstigte Anlagevermögen im Formular E1a eintragen. Ich nehm an, dass der Finanzamtscomputer dann lediglich 10% des Gewinnes als Freibetrag zulassen wird. Wenn man jetzt einen Gewinn von 100.000 hat, aber 20.000 begünstigtes AV angeschafft hat, würd ich trotzdem die 20.000 eintragen.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.12.2008 16:33
 


THEMA:  Re: Freibetrag für investierte Gewinne
Wir erstellen für unsere Klienten Anfang Dezember eine vorläufige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.Davon können wir den voraussichtlichen Gewinn 2008 ableiten und man kann dann noch bis Jahresende in Höhe von 10% investieren. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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