Verfasst von:
Erich Hörtnagl am
09.12.2008 13:46
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THEMA: Ausbildungskosten b.Alleinverdiener |
Hallo,
ich bin Alleinverdiener. Nun möchte meine Lebensgefährtin (gelernte Bürokauffrau), die 7 Jahre wg. der Kinder nicht gearbeitet hat, einige Kurse wie z.B. Lohnverrechung oder Buchhaltung zum Wiedereinstieg in das Berufsleben besuchen.
Meine Frage an Sie wäre nun folgende: Kann ich die Kosten für die Kurse meiner Lebensgefährtin bei der Lohnsteuer als aussergew.Belastungen geltend machen oder haben wir andere Möglichkeiten, einen Zuschuß zu erhalten.
Vielen Dank im voraus
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
09.12.2008 13:46
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Verfasst von:
jeannie am
09.12.2008 13:46
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THEMA: Re: Ausbildungskosten b.Alleinverdiener |
Aus- und Weiterbildungskosten sind nie außergewöhnliche Belastung. Sie fallen unter Werbungskosten.
Grundsätzlich sind diese absetzbar, wenn eine Erwerbsbasis geschaffen wird. Von Ihrer Lebensgefährtin selbst - im Jahr der Zahlung.
Das AMS ist die beste Anlaufstelle:
kostenlose Kurse, besonders für Frauen/Wiedereinsteigerinnen bei gleichzeitiger Bezahlung eines Deckungsbeitrags für den Lebensunterhalt.
lg jeannie
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Verfasst von:
Erich Hörtnagl am
09.12.2008 13:46
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THEMA: Re: Ausbildungskosten b.Alleinverdiener |
Sorry ich habe mich geirrt. Selbstverständlich wäre meine Frage, ob ich erhöhte Werbungskosten für die Ausbildung meine Lebensgefährtin geltend machen kann,nicht wie ich schrieb: aussergew. Belastungen.
Danke
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