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Verfasst von: Erich Hörtnagl am 09.12.2008 13:46
 


THEMA:  Ausbildungskosten b.Alleinverdiener
Hallo, ich bin Alleinverdiener. Nun möchte meine Lebensgefährtin (gelernte Bürokauffrau), die 7 Jahre wg. der Kinder nicht gearbeitet hat, einige Kurse wie z.B. Lohnverrechung oder Buchhaltung zum Wiedereinstieg in das Berufsleben besuchen. Meine Frage an Sie wäre nun folgende: Kann ich die Kosten für die Kurse meiner Lebensgefährtin bei der Lohnsteuer als aussergew.Belastungen geltend machen oder haben wir andere Möglichkeiten, einen Zuschuß zu erhalten. Vielen Dank im voraus
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 09.12.2008 13:46
 


THEMA:  Re: Ausbildungskosten b.Alleinverdiener
Zuschüsse kann Ihre Frau bspw. vom AMS erhalten. Falls Sie in Wien ansässig sind ist der Verein WAFF eine gute Anlaufstelle.
Verfasst von: jeannie am 09.12.2008 13:46
 


THEMA:  Re: Ausbildungskosten b.Alleinverdiener
Aus- und Weiterbildungskosten sind nie außergewöhnliche Belastung. Sie fallen unter Werbungskosten. Grundsätzlich sind diese absetzbar, wenn eine Erwerbsbasis geschaffen wird. Von Ihrer Lebensgefährtin selbst - im Jahr der Zahlung. Das AMS ist die beste Anlaufstelle: kostenlose Kurse, besonders für Frauen/Wiedereinsteigerinnen bei gleichzeitiger Bezahlung eines Deckungsbeitrags für den Lebensunterhalt. lg jeannie
Verfasst von: Erich Hörtnagl am 09.12.2008 13:46
 


THEMA:  Re: Ausbildungskosten b.Alleinverdiener
Sorry ich habe mich geirrt. Selbstverständlich wäre meine Frage, ob ich erhöhte Werbungskosten für die Ausbildung meine Lebensgefährtin geltend machen kann,nicht wie ich schrieb: aussergew. Belastungen. Danke
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