Verfasst von:
life-is-more am
08.12.2008 16:36
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THEMA: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) |
Geringwertige Wirtschaftsgüter können ja in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wie ist es mit der Vorsteuer, kann ich die mir trotzdem abziehen?
Müssen GWG in das Anlagenverzeichnis eingetragen werden?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.12.2008 16:36
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