Ich habe seit letztem Jahr einen Gewerbeschein und tätige meine Arbeit neben dem Studium gemeinsam mit einem Kollegen im Namen unserer GesbR. Dabei verrechnen wir trotz im Moment realativ geringem Umsatz die Umsatzsteuer.
Jetzt bin ich jedoch auch noch im Rahmen eines Werkvertrages beschäftigt. Wenn ich dafür eine Honorarnote unter meinem persönlichen Namen ausstelle, kann ich dann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
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