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Verfasst von: Manuel am 09.12.2008 13:37
 


THEMA:  GesbR + Werkvertrag
Ich habe seit letztem Jahr einen Gewerbeschein und tätige meine Arbeit neben dem Studium gemeinsam mit einem Kollegen im Namen unserer GesbR. Dabei verrechnen wir trotz im Moment realativ geringem Umsatz die Umsatzsteuer. Jetzt bin ich jedoch auch noch im Rahmen eines Werkvertrages beschäftigt. Wenn ich dafür eine Honorarnote unter meinem persönlichen Namen ausstelle, kann ich dann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
Verfasst von: Mixduradaxl am 09.12.2008 13:37
 


THEMA:  Re: GesbR + Werkvertrag
Ihre Fragestellung ist sehr komplex und kann deshalb hier nicht beantwortet werden. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0676-9044574 einen Termin.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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