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Verfasst von: tortosa am 12.12.2008 21:11
 


THEMA:  Kinderbetreuungskosten
Hallo! Ab nächstem Jahr kann man ja die Kinderbetreuungskosten absetzen. Mich interessiert aber die Arbeitnehmerveranlagung für 2008. Soweit ich gelesen habe, können Verheiratete die Kosten absetzen, wenn beide arbeiten müssen, weil sonst die Existenz bedroht wäre. Soweit sogut. Wir gehen beide arbeiten, weil es sich sonst mit dem Geld hinten und vorne nicht ausgehen kann. Wir haben ein Haus gebaut und die Rückzahlungen könnten wir uns mit nur einem Gehalt niemals leisten. Wird das dann vom Finanzamt anerkannt? Es steht nämlich nirgends, ob die laufenden Kosten da irgendwie berücksichtigt werden oder ob wir das nur absetzen können wenn unser beider Gehalt so wenig ist dass es ohne Kredit ect gerade mal so reicht. liebe Grüße Tortosa
Verfasst von: jeannie am 12.12.2008 21:11
 


THEMA:  Re: Kinderbetreuungskosten
Es gibt das Kinderbetreuungsgeld (früher Karenzgeld) - max. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes. Es gibt gibt die Kinderbetreuungsbeihilfe, zu beantragen vor Arbeitsantritt bzw. bei geänderten Arbeitszeiten mit neuen Betreuunganforderungen, max. für ein Jahr. lg jeannie
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