Verfasst von:
Gerhard44 am
11.12.2008 18:03
|
|
THEMA: Sonderzahlungen aufteilen |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe gehört, dass Sonderzahlungen (13., 14. und 15. Gehalt) auch aufgeteilt werden können, so dass die monatlichen Bezüge und Abgaben gleich bleiben.
Ist das richtig?
Ist das irgendwo geregelt?
Welche Lohnverrechnungsprogramme unterstützen diese Abrechnungsform?
Vielen Dank,
Gerhard
|
|
|
Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
11.12.2008 18:03
|
|
THEMA: Re: Sonderzahlungen aufteilen |
Lieber Gerhard,
die Möglichkeit gibt es - eine Aufteilung vorzunehmen. Ob das LV-Programme übernehmen, weiß ich nicht, kann ich mir auch nicht vorstellen, da diese Aufteilung individuell berechnet werden muss. Vergessen Sie nicht, dass bei einer Aufteilung auf laufende Bezüge diese ja auch dem Regeltarif unterliegen - das muss man sich genau und individuell ansehen.
|
|
|
Verfasst von:
Ernhoffer, Zsolt am
11.11.2016 11:37
|
|
THEMA: Sonderzahlungen aufteilen |
Sehr geehrte Damen und Herre, habe die folgende Frage: Ich hatte Arbeit bei einer Firma in Diesem Jahr nur ab 01. August bis mitte November (15.). Die Fa. hat den Arbeitslohn Oktober mit Urlaubsgeld und wurde gesagt, dass der Lohn für halb November mit Weihnatsgeld in Dezember verrechnet wird. Die Frage: Wie gross wird dieser Netto-Lohn? es muss grundsätzlich halb wie der normale Lohn, aber wie gross wird dabei die Steuer? Mein Lohn war Br 2033 Eur (n1500). Und wie wird die Sonderauszahlung dabei aufgeteilt? Der Lohn war für Oktober (mit Urlaubsgeld 1842 Eur). Danke für Ihre Hilfe im Voraus Zsolt Ernhoffer |
|
|
|