Hallo!
Ich habe Anfang des Jahres als freier Diestnehmer gearbeitet. Per 3. März habe ich ein Gewerbe (Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung) angemeldet.
Daraus ergeben sich (sehr grob gerechnet) folgende Ein- und Ausgaben:
............................................. Dienstvertrag .... Gewerbe
Einnahmen .......................................6000 ......... 40000
(USt netto)
Sozialversicherung .......................... -1020 ......... -6000
(inkl. freiw. Vorauszahlung)
12% pausch. Betriebsausgaben .......... -720 ......... -4800
(Teilpauschalierung)
============================================
Gewinn: ........................................... 4260 ......... 29200
Als Freier Dienstnehmer konnte ich den Freibetrag für investierte Gewinne nicht in Anspruch nehmen wenn die Betriebsausgaben pauschaliert wurden. Als nicht buchführender Gewerbetreibender ist dies jedoch möglich.
Normalerweise kann ich nur 10% von 29200 also 2920 für den Freibrag nehmen.
Oder kann ich, da ich jetzt Gewerbetreibender bin, 10% vom Gesamtbetrag also 3346 für den Freibetrag nehmen?
Ein "Verschiebung" der Ausgaben hin zu den Einnahmen als freier Dienstnehmer ist wohl nicht möglich?
Wäre es denn gegebenenfalls überhaupt ratsam, da ja vom gewerblichen Gewinn noch die Bemessungsgrundlage für die SVA rückgerechnet wird?
Würde mich freuen wenn sich jemand bei meiner Fragestellung auskennt und mir Antworten könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Baumi
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