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Verfasst von: Mani am 11.12.2008 12:03
 


THEMA:  Selbständig trotz Konkursabweisung?
Hallo! eine ungewöhnliche frage die mir jedoch derzeit kopfzerbrechen bereitet.. ich war bis vor kurzem gesellschafter einer OG welche durch konkursabweisung beendet wurde. nun ist es ja theoretisch untersagt in den kommenden 3 jahren ein gewerbe auszuüben! jedoch ist es so das ich mit einigen internet webseiten welche sich in meinem besitz befinden monatlich durch werbeeinnahmen ca. 700eur einnehme! hochgerechnet auf ein jahr ergibt das mindestens 8000eur die hier reinkommen wo ich ja nun schon in einem bereich bin der das ausmass eines gewerbes annimmt! Da ich von der gewerbeausübung jedoch ausgeschlossen bin mache ich mich strafbar wenn ich diese einnahmen erziele? Die internetseiten einzustellen wäre eine idiotie da diese einnahmen mehr oder weniger "von selber" generiert werden. was soll ich nun machn.. die einnahmen trotzdem generiern und versteuern und mich dumm stelln wenn ich gefragt werde warum ich das ohne gewerbe mache? zumindest hätte ich dann ne gute antwort auf diese frage! ich darf nicht!;-) naja vielleicht hat jemand ne idee.. manu
Verfasst von: jeannie am 11.12.2008 12:03
 


THEMA:  Re: Selbständig trotz Konkursabweisung?
Ich kann nicht beurteilen, ob das Betreiben einer Internetseite ein "Gewerbe" ist - oder Einnahmen aus "selbstständiger Arbeit". Das FA wird auch nicht fragen, warum Sie das Gewerbe nicht angemeldet haben, höchstens die WKO. Zwar ist es aus Ihrer Sicht "Liebhaberei", beim Finanzamt werden aber nur Verlustgeschäfte so bezeichnet. Eine Grenze für die "Ausmaße" eines Gewerbes gibt es in diesem Sinne nicht. Gewinnorientiertes Handeln genügt für die Einstufung. Ungeachtet dessen, sind die Einnahmen steuerpflichtig (falls sie unselbstständig sind, ab der Freigrenze von 730,- im Jahr), also ab dem 1. Euro. lg jeannie
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