Ob sich Prämien auf Sonderzahlungen auswirken bzw. in welcher Höhe UV und WR ausgezahlt werden, hängt vom jeweiligen KV ab, sind also völlig individuell.
Steuerbegünstigte Sonderzahlungen sind nicht 2 Gehälter, sondern 2/12 des lfd. Bezugs, das sogenannte Jahressechstel.
Grundsätzlich ist die Berechnung äußerst individuell und komplex und sprengt hier den Rahmen.
lg jeannie
|
|