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Verfasst von: Franz W. am 11.12.2008 18:16
 


THEMA:  Abweichendes Wirtschaftsjahr
Sehr geehrte Damen und Herren! Führe 2 Handelsgeschäfte. Mein Ergebnis ermittle ich durch eine Einnahmen / Ausgaben Rechnung. Intern führe ich zum 31.12. eine Inventur durch. Buchhaltärisch wird diese ja nicht benötigt. Nun möchte ich jedoch ein abweichendes Wirtschaftsjahr machen. vom 01.02.-31.01. Ist dies überhaupt möglich und wenn ja muss hier ein Antrag gestellt werden? Bitte um Hilfe! Vielen Dank!!!
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 11.12.2008 18:16
 


THEMA:  Re: Abweichendes Wirtschaftsjahr
Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nur bei Pflicht-Bilanzierern möglich.
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