Hallo,
ich habe von meinem Bauträger eine Bestätigung für das Kalenderjahr 2008 über achtjährig gebundene Beträge zur Neuschaffung von Waohnraum erhalten.
Wo wird dieser Betrag bei der Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline) angegeben?
Nächstes Jahr werde ich nochmals so eine Bestätigung erhalten, weil dann der zweite und letzte Teil der Bau- und Grundkosten fällig wird. Kann ich das dann für 2009 geltend machen?
Nachdem davon nur 1/4 herangezogen wird, kann meine Ehepartnerin das in ihrer Steuererklärung auch angeben, obwohl die Bestätigung nur auf meinem Namen lautet?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
MfG
John Doe |
|