Verfasst von:
JohnDoe am
19.12.2008 13:02
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THEMA: Sonderausgaben zur Neuschaffung von Wohnraum |
Hallo,
ich habe von meinem Bauträger eine Bestätigung für das Kalenderjahr 2008 über achtjährig gebundene Beträge zur Neuschaffung von Wohnraum erhalten.
Wo wird dieser Betrag bei der Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline) angegeben?
Nächstes Jahr werde ich nochmals so eine Bestätigung erhalten, weil dann der zweite und letzte Teil der Bau- und Grundkosten fällig wird. Kann ich das dann für 2009 geltend machen?
Nachdem davon nur 1/4 herangezogen wird, kann meine Ehepartnerin das in ihrer Steuererklärung auch angeben, obwohl die Bestätigung nur auf meinem Namen lautet?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
MfG
John Doe |
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Verfasst von:
jeannie am
19.12.2008 13:02
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THEMA: Re: Sonderausgaben zur Neuschaffung von Wohnraum |
Grundsätzlich darf absetzen, wer gezahlt hat - der Geldfluß ist also wichitger als der Name auf der Rechnung.
Auf jeden Fall gilt hier der begünstigte Personenkreis, Ehegatten gegenseitig und für die Kinder. Das gilt nur für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung, Sanierung und Kirchensteuer.
lg jeannie
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