Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage bezieht sich auf einen vorzeitigen Wohnungsverkauf durch eine Versteigerung(nach 8 Jahren). Die war in dieser Zeit vermietet (Ust-pflichtig). Die beim Kauf gezogene USt muss mit 2/10 an das FA zurückbezahlt werden. Der Verkaufspreis war wesentlich niedriger als der Kaufspreis. Von welcher Umsatzsteuer sind die 2/10 abzuführen: Von der höheren USt oder von jener des Verkaufspreises?
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen!
Verena