Verfasst von:
Bruno am
12.12.2008 21:21
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THEMA: Einkommenssteuer freier Diensnehmer & Angestellter |
Hallo,
Ich habe einen freien Dienstvertrag und einen "normalen" Dienstvertag (Angestellter).
Jetzt möchte ich mir die Einkommenssteuer ausrechnen.
Für den freien Dienstnehmer ist mir es klar
Umsatz
- Betriebsausgaben
- SV-DN Anteil
----------------
Gewinn d. Einkommenssteuerpflichtig ist
Aber welchen Betrag von meiner Tätigkeit als Angestellter, muß ich zum Gewinn als freier Diensnehmer dazu zählen, damit ich die gesamte Einkommenssteuer berechnen kann.
.) 14x Bruttolohn
.) 12x Bruttolohn - SV + 13.-SV + 14.-SV
oder gar
.) 14x Netto (wäre jedoch unfair weil ich schon mal Steuer dafür gezahlt habe)
Danke im Voraus.
Schöne Grüße
Bruno
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Verfasst von:
jeannie am
12.12.2008 21:21
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THEMA: Re: Einkommenssteuer freier Diensnehmer & Angestellter |
Beim Angestelltenlohn wird die Lohnsteuer schon abgezogen, dabei werden auch alle Absetzberäge berücksichtigt.
Alle weiteren Einkünfte (Überstunden, Vermietung, Ihr Gewinn als Freier Dienstnehmer, ...) ist vom 1. Euro steuerpflichtig. Sie haben also die Berechnungsgrundlage richtig erfasst.
Es hängt aber von Ihren gesamten Einkünften ab, ob dieser Zusatzverdienst mit 38 (bis 25.000), 43 oder 50 % versteuert wird.
lg jeannie
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