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Verfasst von: Doc am 14.12.2008 07:49
 


THEMA:  Wechsel von Praxisnutzung zu Vermietung
Ich habe mein Haus die letzten beiden Jahren zum Teil als ärztliche Praxis genutzt und die Kosten (auch Kreditzinsen) für diesen Teil steuerlich abgeschrieben. Ab nächstem Jahr will ich das Haus zur Gänze vermieten. Kann ich nun die Kreditzinsen (und sonstige Ausgaben) zur Gänze abschreiben? Wenn ich das Haus für die Vermietung VOR der Vermietung renoviere (obwohl zu der Zeit noch als Praxis genutzt), kann ich die Investitionen zur Gänze (von den späteren Mieteinnahmen) abschreiben? Mit der Bitte um eine erste Orientierungshilfe Doc
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 14.12.2008 07:49
 


THEMA:  Re: Wechsel von Praxisnutzung zu Vermietung
Hallo Doc, können Sie - sowohl die Kreditzinsen als auch die getätigten Investitionen sind weiterhin im Rahmen Ihrer Gewinnermittlung abzugsfähig.
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