Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Martl am 14.12.2008 21:10
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid Nachforderung
Sehr geehrte Experten, Ich habe nach einer vom Finazamt vorgeschrieben Arbeitnehmerveranlagung jetzt einen Einkommenssteuerbescheid mit einer Nachzahlungsforderung erhalten. Leider ist mir die Begründung völlig unverständlich. "Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein selbstbehalt abzuziehen ist, konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt nicht übersteigen" und weiter "Das Pendlerpauschale wurde bereits bei den laufenden Lohnverrechnungen berücksichtigt. Ein nochmaler Abzug ist daher nicht möglich" Konkret handelt es sich um eine Nachzahlung von 737,- bei steuerpflichtigen Bezügen von 18300,- Was bedeutet das und was soll ich jetzt tun? Ich bedanke mich recht herzlich für eine Antwort
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 14.12.2008 21:10
 


THEMA:  Re: Einkommensteuerbescheid Nachforderung
Zu den agB (aussergewöhnlichen Belastungen): bei den meisten agB´s sind Selbstbehalte zu beachten, die abhängig von Ihrem Einkommen sind. Übersteigen die agB´s diesen Selbstbehalt nicht, so werden diese steuerlich nicht berücksichtigt. Pendlerpauschle (PP): sie haben eine Erklärung bei Ihrem Arbeitgeber abgeben, wo Sie die Anwendungsvoraussetzungen der PP erklären. Dies hat der Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung bereits berücksichtigen müssen, d.h. die Lohnsteuer wurde bereits vermindert. Warum Sie nachzahlen müssen, kann nur durch eine Bescheidprüfung geklärt werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.86 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.