Verfasst von:
Verena am
16.12.2008 07:25
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THEMA: km-Geld bei Nebenjob |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Vollzeit-Angestellte und habe im Jahr 2008 einen Nebenjob mit einem jährlichen Einkommen von rund 900 Euro. Kann ich bei der Einkommenssteuererklärung jene PKW-Kosten (km-Geld) und Parkgebühren geltend machen, welche mir für den Nebenjob entstanden sind? Sind in weiterer Folge auch Telefonkosten (abzüglich 40 % Privatnutzung) in Abzug zu bringen? Und: Wird mir die Steuernummer automatisch zugewiesen?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!
Verena N. |
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
16.12.2008 07:25
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THEMA: Re: km-Geld bei Nebenjob |
Liebe Verena,
ich nehme an, dass es sich dabei nicht um eine unselbständige Tätigkeit handelt.
Selbstverständlich können Sie sich für die aus dieser Tätigkeit entstandenen Kosten abziehen.
Rechnen Sie es sich mal durch. Bis 730 € pro Jahr Gewinn brauchen Sie dem Finanzamt nichts zu melden.
Eine Steuernummer bekommen Sie auf Antrag.
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