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Verfasst von: Valentin H. am 14.12.2008 20:59
 


THEMA:  Veräußerungsgewinne
Hallo! Ich hätte eine Frage zum §24 Veräußerungsgewinne und §30 Spekulationsgeschäfte! Wenn ich einen 1% GmbH-Anteil 6 Monate nach Erwerb wieder veräußere mit einem Gewinn von 5000 Euro, fällt das dann unter den §24 mit einem Freibetrag von ca. 7000 oder ist das ein Spekulationsgeschäft nach §30 (1 Jahres Frist) und voll steuerpflichtig? Begründung? Viel Dank!! lg, Valentin
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 14.12.2008 20:59
 


THEMA:  Re: Veräußerungsgewinne
Es handelt sich dabei um einen voll steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. Begründung: nur bei Veräußerung eines (Teil)Betriebes oder Aufgabe desselben bzw. bei einem Mitunternehmeranteil (und ein GmbH-Anteil fällt nicht darunter) kann §24 EStG angewendet werden.
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