Hallo!
Ich hätte eine Frage zum §24 Veräußerungsgewinne und §30 Spekulationsgeschäfte!
Wenn ich einen 1% GmbH-Anteil 6 Monate nach Erwerb wieder veräußere mit einem Gewinn von 5000 Euro, fällt das dann unter den §24 mit einem Freibetrag von ca. 7000 oder ist das ein Spekulationsgeschäft nach §30 (1 Jahres Frist) und voll steuerpflichtig? Begründung?
Viel Dank!! lg, Valentin
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