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Verfasst von: Mark am 15.12.2008 07:27
 


THEMA:  SVA-Nachbemessung vermeiden
Guten Tag, ich erziele heuer als Neuer Selbständiger Nebeneinkünfte von ca 15000€ aus Werkvertrag. Ich plane für die ESt-Erklärung Basis- und Vorsteuerpauschalierung geltend zu machen. Eigentlich darf ich auch SVA-Beiträge von den Einkünften absetzen, allerdings schreibt die SVA lediglich die Mindestbeitragsgrundlage vor, da ich neu begonnen habe. Meines Wissens wird der PV-Anteil nachbemessen, wenn der Einkommenssteuerbescheid2008 fertig ist. Meine Frage: Kann ich meinen SV-Beitrag selbst berechnen und freiwillig z.B. EUR 2000.- an die SVA-vorüberweisen, um eine Nachbemessung zu vermeiden? Wird dieser Betrag noch heuer steuerlich anerkannt? Bekomme ich Geld zurück, wenn die Nachbemessung einen geringeren Beitrag ergibt? Danke im Voraus MfG
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