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Verfasst von: Summerstar am 19.12.2008 12:48
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe von meinem Arbeitgeber Provisionen für Vertragsabschlüsse über Jahre hinweg erhalten. Letztes Jahr ist meinem Arbeitgeber aufgefallen, dass diese Provisionen nicht rechtmäßig waren, da diese in meinem Dienstvertrag als "bereits im Grundverdienst enthalten" betitelt wurden. Die Provisionen der letzten 3 Jahre wurden vom Arbeitgeber zurückverlangt und um Schwierigkeiten abzuwenden habe ich mich bereit erklärt diese zurückzuzahlen. Ich habe 50% der Gesamtsumme auf einmal und den Rest in monatlichen Raten zurückbezahlt. Meine Frage lautet nun, ob ich diese Zahlungen als außergewöhnliche Belastung oder ähnliches von der Steuer absetzen kann. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus und mfG
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 19.12.2008 12:48
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung
Ihr Arbeitgeber muss dies bereits bei der laufenden Lohnsteuerberechnung als rückgezahlten Arbeitslohn berücksichtigen. Sie selber sollten dazu nichts mehr machen müssen.
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