Verfasst von:
mario p. am
18.12.2008 07:55
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THEMA: Diäten / Reiseaufwandentschädigung |
Laut KV steht mir eine Reiseaufwandsentschädigung zu, wenn ich 6h die Firma verlasse (6,50EUR).
Der Dienstgeber zahlt dies aber nicht aus (!) - im Gegensatz zu den gesetzlichen Reisekosten §16 EStG (2,20EUR pro Stunden wenn man länger als 3h und weiter als 25km vom Dienstort weg ist).
Meine Frage:
Kann ich nun die 6,50EUR bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, wenn ich den laut KV zustehenden Satz nicht erhalten habe?
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
18.12.2008 07:55
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THEMA: Re: Diäten / Reiseaufwandentschädigung |
Dass Ihr Arbeitgeber die zustehende Reiseaufwandsentschädigung nicht auszahlt, scheint vielmehr ein arbeitsrechtliches Problem zu sein.
Steuerlich können Sie nur die gesetzlichen Sätze (2,20) ansetzen.
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Verfasst von:
Karl.W am
03.02.2010 11:50
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THEMA: RE: Diäten / Reiseaufwandentschädigung |
Laut KV stehen mir 19:80€ / Tag Reiseaufwandentschädigung zu.
Nun heißt es auf einmal dass diese zu versteuern sind!?
Sind nun Reiseaufwandentschädigungen zu Versteuern oder nicht!?
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