Verfasst von:
stefan s am
19.12.2008 15:22
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THEMA: Honorarnotenfragen als fixer Dienstnehmer |
guten tag,
hätte da ein paar fragen; ich bin fixer dienstnehmer(angestellter40std/woche)in einem theater und bekam vor kurzem die anfrage für ein externes projekt gegen eine Honorarnote div. dekorationsteile anzufertigen. die höhe des honorares beträgt in etwa € 1200 (weitere nebeneinkommen gab es dieses jahr noch nicht). .... gut und schön> ich habe für mich aus dem forum herausgelesen das für ausnahmsweise-nebenbei honorarnotenschreiber die bemerkung:
"Kleinunternehmer gemäß UStG" gilt. bedeutet das auch das der gesamtbetrag mit 0% MwSt. angegeben wird? ... trifft hier "kleinunternehmer gemäß UStG" auch auf meine situation zu obwohl ich keinen gewerbeschein habe? muss es eine nettohonorarnote sein?
auch wenn ich berechtigt bin als privatperson honorarnoten auszustellen könnte meine erbrachte leictung nicht als schwarzarbeit deklariert werden? . . .
vielen dank vorweg das sie sich meinen vielen fragen ;) angenommen haben und hoffe sie können mir bei dem ein oder anderen fragezeichen weiterhelfen.
mit freundliche grüßen
stefan s
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Verfasst von:
Mixduradaxl am
19.12.2008 15:22
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Verfasst von:
Erich am
19.12.2008 15:22
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THEMA: Re: Honorarnotenfragen als fixer Dienstnehmer |
Umsatzsteuer: Auf der Honorarnote anführen "Steuerfrei gem. §6Abs.1 Z27 UStG" (Das ist die Kleinunternehmerregelung)
Schwarzarbeit: Wenn sie dieses Honorar in die Steuerklärung aufnehmen (unter selbständige Tätigkeit) und es somit ordnungsgemäß versteuern, kann es überhaupt kein Problem geben. (Etwaige Ausgaben wie KM-Geld, Materialeinsatz usw. können Sie auch noch dagegenrechnen)
Ebenso gibt es, bei einem Honorar in dieser Höhe, kein Problem mit der gewerblichen Sozialversicherung.
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