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Verfasst von: Gast am 20.12.2008 21:49
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung Mitarbeitervorsorgekasse
Hallo, ich war in diesem Jahr mit Werkvertrag und als freie Dienstnehmerin im Einsatz. Nun bräuchte ich etwas Hilfe beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Ich habe Krankengeld von der GKK bekommen - das trage ich bei den sonstigen Einkünften ein, stimmt das? Wie sieht es mit den Beiträgen des Arbeitgebers (freier Dienstvertrag) zur Mitarbeitervorsorgekassa aus - muss ich diesen Betrag in meiner Einkommensteuererklärung irgendwo anführen? Als Einnahme und Ausgabe? Oder gar nicht berücksichtigen? Danke und lg, Sonja
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 20.12.2008 21:49
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung Mitarbeitervorsorgekasse
Hallo Sonja, Krankengeld wird sowieso von der GKK gemeldet. Für Bezug von Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld gibt es ein eigenes Kästchen zum Ankreuzen. MVK-Beiträge des Arbeitgebers sind bei Ihnen steuerfrei, daher nirgends anzugeben.
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