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Verfasst von: Günter am 23.12.2008 20:56
 


THEMA:  Rechnungsausstellung
Wenn ich über einen längeren Zeitraum(mehrere Monate) eine Leistung erbringe, darf ich dann, nach Fertigstellung, eine Rechnung mit so einem langen Leistungszeitraum ausstellen? Oder muss ich das, lt. Gesetz, in mehrere Zeitabschnitte teilen? Vielen Dank im voraus für die Info Günter
Verfasst von: abc am 23.12.2008 20:56
 


THEMA:  Re: Rechnungsausstellung
Kommt auf die Leistung an. Die (Umsatz-)steuerschuld entsteht völlig unabhängig von der Rechnungsstellung bei Dauerleistungen (z.B. Vermietung) monatlich, bei Werkverträgen mit Fertigstellung. Anzahlungen sind sofort im Monat des Erhalts zu versteuern. Die Erstellung der Schlussrechnung kann die Steuerschuld um max. einen Monat hinausschieben. Natürlich sind noch viel mehr Details zu beachten, aber leider fehlt die Angabe, welche Leistung überhaupt erbracht wird. Frohe Weihnachten und guten Rutsch.
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