Verfasst von:
Gast am
30.12.2008 15:58
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THEMA: Arbeitszimmer |
Hallihallo,
Wollt nur wisen, ob hab ich das richtig verstanden habe:
1) Das Arbeitszimmer kann man als Betriebsausgabe absetzen, wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dort stattfindet (in meinem Fall Online Marketing - sitze den ganzen Tag vorm Computer)?
2) Als Betriebsausgaben kann ich absetzen anteilig gemessen anhand der Quadratmeter, also zum Beispiel 10% der Heizungsrechnung?
3) Was zählt alles: Kreditrate der Wohnung? Heizung, Strom? Miete für Parkgarage vor der Wohnung? Haushaltsversicherung?
4) Wohnung wurde dieses Jahr erst gekauft, daher wurden alle Einrichtungsgegenstände dieses Jahr gekauft, darunter neuer Schreibtisch, neuer PC, neuer Teppich, neuer Vorhang, Stuhl - kann man das alles als Ausgabe angeben, wenn es im Arbeitszimmer steht?
5) Bei Einrichtungsgegenständen: wie ist das da mit der "Absetzung für Abnutzung"? Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Schreibtisches zb?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.12.2008 15:58
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THEMA: Re: Arbeitszimmer |
Kreditrate dürfen Sie nicht absetzen, nur die Zinsen.
Aber die anteiligen Anschaffungskosten d.Wohnung
Einrichtungsgegenstände sind absetzbar.Nutzungsdauer z.B. 5 Jahre.
www.steuerberatung-weiss.at
01 533 16 37
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