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Verfasst von: h.s. am 23.02.2009 13:39
 


THEMA:  Lohnsteuer Einkommensteuer 2003
Lohnsteuer 2003 Im Herbst habe ich für 2006/2007 wegen gewerblicher Einkünfte die Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Jetzt im Dez 2008 habe ich für 2003 die Arbeitnehmerveranlagung noch schnell gemacht. 2003 war ich ein paar Monate arbeitslos,krank Habe nun den Einkommenssteuerbescheid 2003 bekommen. Ich erhalte nur 316,72 Euro zurück. Laut Lohnsteuerrechner sollten es aber ca. 1500 Euro sein. Hat es einen Nachteil für vorherige Jahre wenn ich jetzt Einkommensteuer zahle ? Ist hier beim Finanzamt ein Fehler passiert ? EINKOMMENSTEUERBESCHEID 2003 Die E i n k o m m e n s t e u e r wird für das Jahr 2003 festgesetzt mit ............ -316,72 E Bisher war vorgeschrieben .................. 0,00 E Das E i n k o m m e n im Jahr 2003 beträgt ................... 10.207,99 E Berechnung der Einkommensteuer : Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel laut Anhang Bezugsauszahlende Stelle stpfl. Bezüge (245) NOE GEBIETSKRANKENKASSE ............ 238,89 E Lohn als Arbeiter xxx GMBH. ........ 3.996,41 E Lohn als Arbeiter xxx GMBH. ........ 5.441,79 E Lohn als Arbeiter xxx GMBH ........ 1.380,93 E Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte ...... -295,03 E Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag .... -420,00 E Gesamtbetrag der Einkünfte .... 10.342,99 E Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988): Pauschbetrag für Sonderausgaben ...... -60,00 E Kirchenbeitrag ....... -75,00 E Einkommen ... 10.207,99 E Die Einkommensteuer beträgt: 0 % für die ersten 3.640,00 .... 0,00 E 21 % für die weiteren 3.630,00 ... 762,30 E 31 % für die restlichen 10.832,63 ..... 3.358,12 E Steuer vor Abzug der Absetzbeträge ... 4.120,42 E Allgemeiner Steuerabsetzbetrag ..... -685,63 E Verkehrsabsetzbetrag .... -291,00 E Arbeitnehmerabsetzbetrag ..... -54,00 E Steuer für den Durchschnittssteuersatz ... 3.089,79 E Durchschnittssteuersatz ..... 17,07 % Gem. § 33 EStG 1988 17,07 % von 10.207,99 1.742,50 E Einkommensteuer .. 1.742,50 E Anrechenbare Lohnsteuer (260) ...... -2.059,22 E Festgesetzte Einkommensteuer ....... -316,72 E Berechnung der Abgabennachforderung/Abgabengutschrift Festgesetzte Einkommensteuer ....... -316,72 E Bisher festgesetzte Einkommensteuer ..... 0,00 E Abgabengutschrift ...... 316,72 E
Verfasst von: mihaela bocos am 23.02.2009 13:39
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer Einkommensteuer 2003
hallo
Verfasst von: mhai gabriel pasenciuc am 23.02.2009 13:39
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer Einkommensteuer 2003
hallo
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