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Verfasst von: Harley30 am 30.12.2008 10:20
 


THEMA:  Taggeld
Hallo Comunity Arbeite als Lokführer bei einem Dienstleister, mit immer wechselnden Anfangs-z.B.(Linz od. Passau)sowie auch Endorten(Bludenz od.Bischofshofen)(nur ein Auszug an Orten). Die div. Dienste dauern in der Regel zw. 5 und 10 Tage, wobei sich auch in der Zeit die Anfangs- und Endorte ändern. Dienstort lt.DV ist Schwechat Kann ich die Differenz beim Taggeld (max.€ 26,40) als Werbungkosten in der ANV geltend machen oder nicht. Da ja eigentlich kein "Mittelpunkt der Tätigkeit" vorliegt. Oder muss ich die Differenz von meinem Arbeitgeber nachfordern. Da in meinem Betrieb nur für die effektive Arbeitszeit eine Tagespauschale bezahlt wird(€ 2,20/Std.)jedoch max. € 26,40.
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 30.12.2008 10:20
 


THEMA:  Re: Taggeld
Sog. Differenzwerbungskosten können Sie in der Erklärung geltend machen.
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 22:14
 


THEMA:  Taggeld

Bei Lenkern gilt nicht der Ort, sondern die Strecke als "Dienstort".

Taggeld gibts für 5 Tage in Folge am selben "Ort" oder übers Jahr verteilt 15 x für jeden Ort bzw. jede Strecke - außer es wird per Dienstvertrag mehr (jeder Arbeitstag) bezahlt.

Differenzwerbungkosten, also die Differenz, wenn der DG weniger zahlt, kann man geltend machen, jedoch max. 26,40 pro Tag. 26,40/Tag ergibt sich daraus, dass max. 12 h pro 24 h anerkannt wird.

Eine Differenz könnte sich ergeben, weil eine  Dienstreise von Tür zu Tür gerechnet wird, wobei die h aufgerundet werden.

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