Bei Lenkern gilt nicht der Ort, sondern die Strecke als "Dienstort".
Taggeld gibts für 5 Tage in Folge am selben "Ort" oder übers Jahr verteilt 15 x für jeden Ort bzw. jede Strecke - außer es wird per Dienstvertrag mehr (jeder Arbeitstag) bezahlt.
Differenzwerbungkosten, also die Differenz, wenn der DG weniger zahlt, kann man geltend machen, jedoch max. 26,40 pro Tag. 26,40/Tag ergibt sich daraus, dass max. 12 h pro 24 h anerkannt wird.
Eine Differenz könnte sich ergeben, weil eine Dienstreise von Tür zu Tür gerechnet wird, wobei die h aufgerundet werden. |