Hallo,
Ich habe eine kurze Frage bezgl. der Grenze bei Honorarnoten bei Ausstellung einer Nebenbeschäftigung für die Meldepflicht an das Finanzamt. Sind die 730€ des Grenzbetrages als Einnahmen oder Gewinn (=Einnahmen -abgesetzte Beträge) anzusehen?
Vielen Dank im vorraus,
Michael Kneidhuber
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