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Verfasst von: Philipp am 06.01.2009 08:51
 


THEMA:  Anlagenkartei
So, schön langsam hab ich einen Überblick, was ich alles im Zuge meines Kleingewerbes durchführen muss :-) Jetzt hab ich in meinem Gründerleitfaden gelesen, dass ich auch noch eine Anlagenkartei führen muss! Ich habe im letzten Jahr nur geringfügige WIrtschaftsgüter angeschafft, müssen diese trotzdem in einer Anlagenkartei erfasst werden? Kann die Anlagenkartei gleich wie das Wareneingangsbuch gestaltet sein? DANKE!!!!! Philipp
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 06.01.2009 08:51
 


THEMA:  Re: Anlagenkartei
Nur Anlagegüter, also keine GWG´s, müssen in eine Anlagekartei aufgenommen werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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