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Verfasst von: Willy Payer am 07.01.2009 13:47
 


THEMA:  Spesenzuschuss als Handelsagent
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit Anfang diesen Jahres als Handelsagent selbständig. Ich war über 10 Jahre in der Schweiz selbständig und hier laufen viele Sachen ganz anders. Wie werden zusätzlich vereinbarte Spesenzuschüsse buchhalterisch gehandhabt? Werden diese den Einnahmen hinzugerechnet und der tatsächliche KFZ-Aufwand wird normal vom Umsatz abgezogen? Als Handelsagent benutze ich mein Auto zu mehr als 70% beruflich. Werden die tatsächlichen Kosten (Benzin, Reifen, usw....) vom Umsatz abgezogen oder kann man z.bsp. 0,42 pro km rechnen? Kann ich Rücklagen für ein neues KFZ vom Umsatz abziehen, resp. das aktulle amortisieren? Danke für allfällige Antworten Willy
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 22:28
 


THEMA:  Spesenzuschuss als Handelsagent

Spesenzuschüsse sind Einnahmen.

Das Auto wird auf 8 Jahre aufgeteilt (AfA), AfA und tatscähliche Kosten kommen mit 70 % (bzw. entsprechend der Aufteilung berufliche/private km).

Unter 50 % beruflicher Nutzung wird mit 0,42 /km abgerechnet. Es ist unbedingt ein FAhrtenbuch zu führen.

Rücklagen sind Privatsache.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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