Ich habe eine frage: Kann ich als Installateur die Kleinstunternehmerregelung in anspruch nehmen.
Möchte eigentlich mich noch nicht ganz selbstständig machen sondern das nebenbei, wo ich noch meine normale Arbeit nachgehe.
Ich habe alle vorraussetzungen um mich selbstständig zu machen. Möchte dies aber nur im kleinen Rahmen machen.
mfg Müller Michael
|
|